Impfen in der Apotheke
Was sich in den übrigen Kantonen der Schweiz schon länger etabliert hat, ist nun auch im Aargau möglich. Seit dem 1. Oktober 2020 dürfen Aargauer Apotheker mit der entsprechenden Weiterbildung folgende Impfungen ausführen:
● Grippeimpfung
● Zeckenimpfung
● Starrkrampf-Prophylaxe bei Verletzungen
Das Impfen in der Apotheke bietet eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, sich und sein Umfeld vor bestimmten Infektionserkrankungen zu schützen. Um sich in der Apotheke impfen zu lassen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
● über 16 Jahre alt
● gesund
● nicht schwanger
Anders als beim Impfen in der Arztpraxis wird weder die Dienstleistung noch der Impfstoff durch die obligatorische Krankenversicherung vergütet. Jedoch übernehmen gewisse Zusatzversicherungen einen Teil der Kosten. Ein weiterer wichtiger Unterschied zum Impfen beim Arzt ist, dass Personen mit gewissen Vorerkrankungen und Personen, die bestimmte Medikamente einnehmen vom Impfen in der Apotheke ausgeschlossen sind.
Wenn bei Ihnen der Wunsch oder das Bedürfnis besteht eine der oben genannten Impfungen zu erhalten, melden sie sich bei uns oder kommen sie vorbei. Wir klären dann individuell ab, ob es möglich ist, Sie in der Apotheke zu impfen. Im Anschluss bieten wir Ihnen den schnellstmöglichen Termin für Ihre Impfung an.
Gerne nehmen wir uns Zeit für Ihre Anliegen, kommen sie vorbei!